Abendmahl
Diese Hauptfeier der Christen geht zurück auf das letzte Mahl Jesu mit seinen Jüngern vor seiner Gefangennahme und Kreuzigung. Es wurde nach der Überlieferung (Markus4,12-25) als Passahmahl gefeiert, das die Juden einmal im Jahr zur Erinnerung an die Errettung durch Gott aus der Gefangenschaft in Ägypten begehen.
Die ersten Christen setzten dieses "Brotbrechen" im Gedenken an Jesus fort (Apostelgeschichte 2, 46). Bei den Worten "Das ist mein Leib. Das ist mein Blut, das Blut des Bundes, das für viele vergossen wird" erlebten sie die Gegenwart Jesu als Stärkung ihrer Glaubens- und Lebensgemeinschaft. Sie erinnerten sich dabei an all das, was Jesus ihnen versprochen hatte, an seine Tischgemeinschaft mit seinen Jüngern und mit gesellschaftlich Verachteten.
Wir feiern in unserer Kirchengemeinde das Abendmahl am 1. Sonntag im Monat in der Heilig-Geist-Kirche in Geldern und am 2. Sonntag im Monat in der Evangelischen Kirche in Walbeck, jeweils mit Wein.
Am 3. Sonntag im Monat feiern wir das Abendmahl in der Heilig-Geist-Kirche mit Traubensaft.
Die Einstellung eines Menschen zum Abendmahl hängt neben dem allgemeinen Glaubensverständnis auch von der Vorbereitung darauf ab. Sie findet u.a. in der Familie, im Religions- und Konfirmandenunterricht und in der Jugendarbeit statt. Viele Christen haben heute neuen Zugang zum Abendmahl gefunden, weil es nicht nur als ernste Feier (z. B. mit vorausgehender Beichte und ausdrücklicher Vergebung der Sünden) gestaltet wird, sondern immer häufiger als Teil eines Gottesdienstes, einer Tagung oder eines Gruppentreffens. Damit ist manchmal auch eine Mahlzeit zum Sattessen verbunden (Agapefeier).
In einigen Landeskirchen werden (nach entsprechender Vorbereitung) die Kinder mit zum Abendmahl eingeladen. Auch deshalb wird dann statt Wein Traubensaft gereicht.
In der Evangelischen Kirchengemeinde Geldern sind auch Kinder zum Abendmahl zugelassen, wenn sie in Begleitung ihrer Eltern kommen. Konfirmanden können dann am Abendmahl teilnehmen, wenn Bedeutung und Ablauf der Feier im Konfirmandenunterricht besprochen worden sind.
Gehbehinderte, Kranke und Sterbende können einen Pfarrer zu einer Abendmahlsfeier für sich und ihre Angehörigen bitten (Hausabendmahl).
Beerdigung
"Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst, bei dem die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet und den gekreuzigten und auferweckten Herrn Jesus Christus verkündigt."
Anfang und Ende unseres Lebens stehen wie die Mitte unseres Lebens in Gottes Hand. Auch wenn uns ein Mensch stirbt, dürfen wir auf Gottes Geleit und Beistand hoffen und uns ihm anvertrauen.
Im Beerdigungsgottesdienst übergeben wir eine/n Verstorbene/n in die gnädigen Hände Gottes und vergewissern uns unserer christlichen Hoffnung, dass der Tod nicht allein Ende bedeutet, sondern zugleich das Tor zum neuen, zum ewigen Leben in Gottes Reich öffnet.
Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass die Verstorbenen der evangelischen Kirche angehört haben.
Waren die Verstorbenen nicht Glied der evangelischen Kirche, kann auf Bitten der evangelischen Angehörigen ausnahmsweise eine kirchliche Bestattung stattfinden, wenn dies aus seelsorgerlichen Gründen angezeigt erscheint.
Eine kirchliche Bestattung kann nicht stattfinden, wenn die Verstorbenen sie ausdrücklich abgelehnt haben. (Aus der Kirchenordnung der Ev. Kirche im Rheinland)
Rufen Sie bei einem Trauerfall bitte umgehend im Gemeindebüro oder bei dem Pfarrer Ihres Gemeindebezirkes an, um die Termine für die Beerdigung und das Trauergespräch festlegen zu können. Im Sonntagsgottesdienst, der auf die Beerdigung folgt, wird der Verstorbenen und der Angehörigen fürbittend gedacht.
Diakonie im Kirchenkreis Kleve e.V.

Die Kirchengemeinde ist Mitglied der Diakonie im Kirchenkreis Kleve e.V. Sie unterstützt die kreiskirchliche Diakonie durch eine Umlage aus Kirchensteuermitteln und wirkt über die Mitgliederversammlung an der Arbeit des Werkes mit.

Ehejubiläen
Silberne, Goldene oder Diamantene Hochzeit: Andachten zu Hause oder Gottes-dienste in der Kirche sind gerne möglich.
Eintritt
Wer der evangelischen Kirche beitreten möchte, wird gebeten im Gemeindebüro eine entsprechende Erklärung auszufüllen. Der Eintritt erfolgt dann während eines Besuchs des zuständigen Pfarrers.
Familiengottesdienst
In der Gemeinde werden mehrfach im Jahr, sonntags um 11 Uhr, Familiengottes-dienste im Zusammenhang mit den Konfirmanden oder in Kooperation mit der Kindertagesstätte gefeiert.
Geburtstag
Gemeindeglieder werden zum 70., 75., 80. und dann zu jedem Geburtstag vom zuständigen Pfarrer besucht bzw. erhalten in den Jahren "dazwischen" eine Glückwunschkarte der Gemeinde. Außerdem werden die "Besuchs-"Geburtstage im Gemeindebrief veröffentlicht - es sei denn, Sie teilen dem Gemeindebüro mit, dass Sie eine Veröffentlichung nicht wünschen.
Gemeindebrief
Der Gemeindebrief erscheint vier Mal jährlich und wird von den Bezirksfrauen und -männern an alle Evangelische verteilt. Sollten Sie keinen Gemeindebrief erhalten, melden Sie sich im Gemeindebüro.
Gemeindebüro
Das Gemeindebüro ist zentrale Anlaufstelle der Kirchengemeinde. Es ist dienstags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und zudem dienstags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr geöffnet (Tel.: 0 28 31 - 8 00 01).
Für Publikumsverkehr geschlossen bleibt das Gemeindebüro am Montag sowie am Mittwoch- und Freitagnachmittag.
Geusendaniel
"Und ich sah einen Engel, der ein ewiges Evangelium an die Bewohner dieser Erde zu verkünden hatte, und er sprach mit lauter Stimme: Fürchtet Gott und gebt ihm die Ehre, denn die Stunde des Gerichts ist gekommen." (Offenbarung des Johannes)
Geusen (franz.-niederl.) Bettler, ursprünglich Spott-, später Ehrenname der im Achtzig-jährigen Krieg (1568-1648) gegen die Spanier um ihre Freiheit kämpfenden Niederländer.
Der Geusendaniel, auch Posaunenengel genannt, erinnert an die Geschichte der Reformation. Die Gemeinden am Niederrhein, die sich Gemeinden unter dem Kreuz nannten, setzten als Zeichen durchkämpfter Glaubensnot und bewahrter Gemeinschaft gerne einen Engel mit Posaune auf die Dächer ihrer Haus- und Hofkirchen. In Anlehnung an den niederländischen Glaubenskampf nannten sie ihn Geusendaniel.
Nach dem zweiten Weltkrieg war der Geusendaniel erkennbares Symbol der evangelischen Christen am Niederrhein.
Im Evangelischen Kirchenkreis Kleve findet man den Geusendaniel als sichtbares Zeichen niederrheinisch-reformierter Tradition noch heute auf den Kirchturmspitzen der Gemeinden Geldern und Goch.
Goldene Hochzeit
Andachten zu Hause oder Gottesdienste in der Kirche sind gerne möglich.
Kindertagesstätte
Die Kirchengemeinde ist Trägerin der Evangelischen Kindertagesstätte „Arche Noah“ in der Bogenstraße 13.
Kirche für Kinder

Kinder im Alter von 5 – 11 Jahren treffen sich in der Regel an einem Samstag im Monat, 11 - 14 Uhr,  in Heilig-Geist-Kirche und Gemeindezentrum in Geldern– außer in den Ferien.

Wir spielen, singen, basteln, hören biblische Geschichten und beschäftigen uns dabei mit einem Thema. Es gibt ein kleines Mittagessen.
Alles dies ist kostenlos, wir sammeln aber eine freiwillige Kollekte ein, um unsere "Kirche für Kinder" zu unterstützen.
Konfirmation
Was sie bedeutet:

Konfirmation heißt "Befestigung" oder "Bestätigung". Jugendliche im Alter von meist 14 Jahren können nach dem Besuch des Konfirmandenunterrichts konfirmiert werden. Für Eltern und Jugendliche ist die Konfirmation ein weiterer sichtbarer Schritt des Erwachsenwerdens, der es verdient, gefeiert zu werden. Aber die Vorbereitungszeit - der Konfirmandenunterricht (=KU) - ist eigentlich die wichtigere Zeit: hier bringen Pfarrer*in und ehrenamtlich Mitarbeitende Jugendlichen die biblische Botschaft und den Glauben nahe. "Befestigen" möchten wir die KonfirmandInnen im christlichen Glauben, damit sie in ihm in ihrem zukünftigen Leben Halt und Weisung finden.

Was muss ich tun?
Normalerweise schreiben wir automatisch alle Jugendlichen im entsprechenden Alter an. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Sohn oder Ihre Tochter jetzt "dran" ist, fragen Sie im Gemeindebüro nach.
Selbstverständlich können auch Kinder am Kirchlichen Unterricht teilnehmen, die noch nicht getauft sind. Deren Taufe wird in einem gewissen zeitlichen Abstand zur Konfirmation innerhalb der Konfirmandenzeit nachgeholt.
Wo und wann findet der Unterricht statt?
Der Unterricht findet an etwa monatlichen Projekttagen samstags von ca 9.30 - 14.30 Uhr im Gemeindehaus der Evangelischen Kirchengemeinde in der Heilig-Geist-Gasse statt. Hinzu kommt noch eine Konfi-Freizeit von freitags bis sonntags. Die Unterrichtszeit dauert etwa ein Jahr, in der Regel beginnend im März oder April und endend mit der Konfirmation im April oder Mai des folgenden Jahres.
Neuzugezogene
Neuzugezogene werden mit einem Brief des zuständigen Pfarrers begrüßt, in dem auch – falls gewünscht – ein Besuch angeboten wird.
Offene Kirche
Zu den Marktzeiten (dienstags und freitags) ist die Kirche geöffnet:
dienstags von 11 bis 12 Uhr und von 14.30 bis 15.30 Uhr;
freitags von 10.30 bis 12 Uhr und von 14.30 bis 15.30 Uhr.
Ehrenamtliche sind in dieser Zeit in der Kirche als Kontaktpersonen.
Paten
Mit dem Patenamt übernehmen die Patinnen und Paten ein kirchliches Amt: sie stehen neben den Eltern und der Kirchengemeinde für die christliche Erziehung ihres Patenkindes ein. Daher müssen Patinnen und Paten Mitglieder einer christlichen Kirche sein.
Patenschein, Patenbescheinigung
Patenscheine für Gemeindemitglieder werden auf Wunsch im Gemeindebüro aus-gestellt.
Presbyterium
Das Presbyterium ist das gewählte Leitungsorgan der Gemeinde. Pfarrer und Pfarrerinnen, Presbyter und Presbyterinnen und gewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gleichgestellte Mitglieder des Presbyteriums; ihre Zahl richtet sich nach der Größe der Gemeinde. Im Rahmen der Kirchenordnung berät und entscheidet das Presbyterium über geistliche, verwaltungsmäßige, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten und lenkt so das ganze Gemeindeleben.
Das Presbyterium wählt aus seiner Mitte die oder den Vorsitzenden (lat.= präses) - das kann sowohl eine Presbyterin oder ein Presbyter als auch eine Pfarrerin oder ein Pfarrer sein -, die Stellvertreterin/den Stellvertreter und die Kirchmeisterin oder den Kirchmeister für bestimmte Aufgabenbereiche (Finanzen, Bauten, Diakonie). Die Arbeit des Presbyteriums geschieht in regelmäßigen (monatlichen) Sitzungen; sie werden vorbereitet und entlastet durch Ausschüsse.
Abgeordnete aus den Presbyterien bilden die Kreissynode. Aus ihr werden der Superintendent oder die Superintendentin und der Kreissynodalvorstand gewählt. Die Kreissynoden entsenden ihre Abgeordneten in die Landessynode. Deren stimmberechtigte Mitglieder wählen den Präses und das Präsidium der Synode, das zugleich Kirchenleitung ist.
Spenden
werden wegen der zurückgehenden Einnahmen aus den Kirchensteuern immer wichtiger. Spenden werden besonders erbeten für: die Kinder- und Jugendarbeit, die diakonischen Aufgaben der Gemeinde, den Gemeindebrief, die Kirchenmusik, die Kindertagesstätte.
Spendenquittungen zur Vorlage beim Finanzamt werden gerne ausgestellt.

Konto der Kirchengemeinde:

Volksbank an der Niers
IBAN:  DE 3132 0613 8401 5151 7013

 

Taufbescheinigung
Eine Taufbescheinigung wird auf Wunsch für die in unserer Gemeinde Getauften im Gemeindebüro ausgestellt.
Taufe
Was die Taufe bedeutet:
In einem Tauflied unseres Gesangbuches heißt es "Kind du bist uns anvertraut". Wie sehr Kinder uns anvertraut sind, spüren Eltern, wenn sie ihr neugeborenes Kind in den Armen halten. Das Kind braucht unsere Fürsorge, alles, was zum Leben notwendig ist: Essen, Trinken und Wärme, aber besonders auch die Liebe. Denn sie lässt das Kind in Geborgenheit und Sicherheit aufwachsen.
Unsere Kinder sind uns anvertraut - Gott vertraut sie uns an, schenkt uns unsere Kinder als Gabe und Aufgabe. In der Taufe feiern wir die Liebe Gottes zu uns Menschen. Zu dem Menschen, den wir taufen, sagt Gott: „Ja, ich will mit dir gehen auf deinem Lebensweg. Ich will dich im Glauben gründen und an allen Tagen deines Lebens begleiten". So ist die Taufe Gottes Liebeserklärung an uns Menschen.
Gleichzeitig wird ein Mensch durch die Taufe Mitglied unserer Kirchengemeinde mit allen Rechten und Pflichten gemäß seinem Alter und seinen Fähigkeiten.
Wer kann getauft werden?
Meistens taufen wir Kinder im Säuglingsalter. Für die Taufe von Säuglingen und Kindern vor Erreichen der Religionsmündigkeit (Vollendung des 14. Lebensjahres) ist wichtig, dass mindestens ein Elternteil der Evangelischen Kirche angehört.
Selbstverständlich können Eltern auch mit der Taufe warten, bis ihre Kinder selbständig darüber entscheiden können. Wichtig bleibt aber, dass man den eigenen Kindern den Glauben vorlebt und ihnen davon erzählt.
Und Paten?
Wenn Eltern bei der Taufe religionsunmündiger Kinder Paten vorschlagen, müssen wir deren Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche überprüfen. In der Regel erfolgt der Nachweis über einen sogenannten „Patenschein“ bzw. eine „Mitgliedschaftsbescheinigung“: beides stellen die Kirchengemeinden aus, in deren Bereich ein Pate wohnt. (Wenn Sie selbst einmal das Patenamt übernehmen möchten, wenden Sie sich an das Gemeindebüro; sofern wir Ihre Daten in unseren Unterlagen finden, wird Ihnen dann eine entsprechende Bescheinigung zugestellt.)
Und wenn jemand keiner christlichen Kirche angehört? Dann kann ihm oder ihr das Patenamt nicht übertragen werden.
Wann wird getauft?

Zurzeit müssen Tauftermine bitte über das Gemeindebüro angefragt werden.

02831 - 80001

geldern@ekir.de

An wen wende ich mich?
Direkt an das Gemeindebüro.
Im Vorfeld der Taufe führen wir mit Ihnen ein Taufgespräch, in dem dann die inhaltlichen und praktischen Fragen geklärt und die beteiligten Personen ein wenig mit der Kirche und miteinander vertraut werden. Das schafft eine gute Atmosphäre für Gottesdienst und Taufe.
Bei der Taufe bekommt Ihr Kind einen biblischen Segensspruch, den in der Regel die Eltern vorher ausgesucht haben. Wir bieten Ihnen dazu eine Liste mit biblischen Sprüchen an. Als sichtbares Zeichen können Eltern oder Paten eine Taufkerze mitbringen.
Trauung
Wenn sich zwei Menschen lieben, dann ist das etwas Wunderbares. Wenn sie sich Treue und Liebe für das ganze Leben versprechen wollen, ist das ein großer Schritt, der wohl überlegt sein will.
Genau besehen, ist die "kirchliche Trauung" keine Trauung, sondern eine Segenshandlung aus Anlass der Eheschließung. Die Eheschließung geschieht auf dem Standesamt. Es findet in der Kirche keine Wiederholung statt. Nach evangelischem Eheverständnis kommt das Brautpaar bereits als Ehepaar in die Kirche. Allerdings wird der Segen Gottes ausdrücklich im Hinblick auf die gerade (oder auch schon vor längerer Zeit) geschlossene Ehe erbeten und erteilt. Das drückt die Trau-Zeremonie aus, in der die Eheleute gefragt werden, ob sie ihre Lebensentscheidung im Vertrauen auf Gottes Zusage getroffen haben. Das bejahen sie mit ihrem "Ja-Wort". Die Kirche segnet also nicht "die Ehe", sondern die Eheleute.
Trauungen geht in unseren Gemeindegottesdiensten ein zweifaches Aufgebot voraus (in der Regel in den beiden Gottesdiensten vor der Trauung). Bitte klären Sie rechtzeitig den Trautermin mit uns ab!
Z

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Evangelische Kirchengemeinde Geldern
Heilig-Geist-Gasse 2-4
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Evangelisch am Niederrhein